Anmerkung
Nicht in allen Spielwelten verfügbar
Schatzbeschränkungen sind keine Standardfunktion in Travian Kingdoms. Sie sind nur in ausgewählten speziellen Spielwelten aktiv und werden separat angekündigt.
In anderen Spielwelten gelten diese Regeln nicht. Die Werte können in künftigen Spielwelten angepasst werden.
Schatzbeschränkungen legen fest, wie Schätze gestohlen werden können und wie sich Siegpunkte verändern, wenn Schätze eine Schatzkammer verlassen.
Sie gelten für Schatzkammern und Tributskassen.
Spieler ohne Königreich können keine Schätze stehlen. Schätze in ihrer Tributskasse können nicht gestohlen werden.
Die Anzahl der Schätze, die gestohlen werden können, hängt von der Gesamtzahl der Siegpunkte des verteidigenden Königreichs im Vergleich zum angreifenden Königreich ab:
Verteidiger hat mehr Siegpunkte: 100 % können gestohlen werden
Verteidiger hat bis zu 50 % weniger Siegpunkte: 80 % können gestohlen werden
Verteidiger hat weniger als 50 % der Siegpunkte des Angreifers: 0 % können gestohlen werden
Schätze, die nicht gestohlen werden können, verbleiben beim Verteidiger.
Beim Angriff auf ein deutlich kleineres Königreich wird im Versammlungsplatz eine Warnung angezeigt.
Wenn Schätze eine Schatzkammer verlassen, hat das Auswirkungen auf die Siegpunkte:
Das Königreich auf Rang 1 verliert oder überträgt pro Schatz 25 Siegpunkte
Alle anderen Königreiche in der Rangliste verlieren oder übertragen pro Schatz 10 Siegpunkte
Wenn der Verteidiger mehr Siegpunkte als der Angreifer hat, werden so lange Siegpunkte gestohlen, bis beide Königreiche gleich viele haben.
Wenn der Verteidiger weniger Siegpunkte hat oder Schätze aus deinem eigenen Königreich entfernt werden, werden Siegpunkte gelöscht.
Kampfberichte zeigen, ob Siegpunkte gestohlen oder gelöscht wurden.
Die folgenden Regeln verhindern unbeabsichtigte Schatztransfers:
Das Beitreten zu einem Königreich oder das Verlassen eines Königreichs setzt die Tributskasse zurück; der Menhir ist davon ausgenommen.
Das Gewähren von Schutz setzt die Tributskasse zurück.
Beim Verlassen eines Königreichs werden eingehende Tributbewegungen gelöscht.
Beim Verlassen werden Schätze aus eingehenden Truppenbewegungen entfernt, die Schätze transportieren; Diebesgut aus Räuberverstecken ist davon ausgenommen.
Tributschätze können nicht von ausländischen Statthaltern eingesammelt werden.